Berufshaftpflichtrisiken
 

Bei vielen Berufen sind Vermögensschäden der Kunden das grösste Berufsrisiko. Betroffen sind alle Formen der Beratung, also insbesondere

 Rechtsanwälte und Notare
 Vermögensberater und -verwalter
 Revisionsgesellschaften, Treuhänder, Buchhalter
 Unternehmensberater aller Art
 Versicherungsmakler
 u.a.

Spezifische Versicherungen

Die Unterschiede der Unternehmen (Rechtsform, Grösse, genaue Tätigkeit) sind so gross, dass Standardpolicen nur selten passen. Häufig müssen Zusatzbedingungen oder individuelle Klauseln vereinbart werden.

Wichtig ist, die Art der Beratungstätigkeiten genau zu verstehen und dem Versicherer transparent zu machen, damit alle Risiken mitversichert werden.

Häufig ist der Versicherungsmarkt sehr klein, es gibt nur ganz wenige Gesellschaften, die die Risiken zeichnen.

Bei einigen Berufen bestehen Besonderheiten oder sind Haftpflichtversicherungen obligatorisch: Z. B. können Anwälte ihre nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmandate in die Berufshaftpflichtpolice einschliessen. Versicherungsmakler müssen seit dem 01.01.2006 obligatorisch eine Vermögens-schadendeckung mit einer Mindestversicherungssumme von CHF 2 Mio nachweisen.