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Bei vielen Berufen sind
Vermögensschäden der Kunden das grösste
Berufsrisiko. Betroffen sind alle Formen der
Beratung, also insbesondere
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Rechtsanwälte und Notare
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Vermögensberater und -verwalter
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Revisionsgesellschaften,
Treuhänder, Buchhalter
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Unternehmensberater
aller Art
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Versicherungsmakler
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u.a.
Spezifische
Versicherungen
Die Unterschiede der
Unternehmen (Rechtsform, Grösse, genaue Tätigkeit)
sind so gross, dass Standardpolicen nur selten
passen. Häufig müssen Zusatzbedingungen oder
individuelle Klauseln vereinbart werden.
Wichtig ist, die Art der Beratungstätigkeiten genau
zu verstehen und dem Versicherer transparent zu
machen, damit alle Risiken mitversichert werden.
Häufig ist der Versicherungsmarkt sehr klein, es
gibt nur ganz wenige Gesellschaften, die die Risiken
zeichnen.
Bei einigen Berufen bestehen Besonderheiten oder
sind Haftpflichtversicherungen obligatorisch: Z. B.
können Anwälte ihre nicht-geschäftsführenden
Verwaltungsratsmandate in die
Berufshaftpflichtpolice einschliessen.
Versicherungsmakler müssen seit dem 01.01.2006
obligatorisch eine Vermögens-schadendeckung mit
einer Mindestversicherungssumme von CHF 2 Mio
nachweisen. |