Haftpflicht
 

Steigende Bedeutung von Haftpflichtversicherungen
Die Anzahl und Höhe von Haftpflichtschadenfällen steigt auch in der Schweiz. Das liegt weniger an den Schäden selbst als einem veränderten Anspruchsverhalten: Geschädigte sind heute immer weniger bereit, einen Schaden als Schicksal zu akzeptieren, sie suchen einen Schuldigen und fordern dann zunächst aussergerichtlich, aber auch immer häufiger mithilfe von Anwälten und Gerichten einen Ersatz ihres Schadens. Hinzu kommt, dass die Höhe von Haftpflichtansprüchen schwer einzuschätzen ist und existenzvernichtend sein kann. So werden Haftpflichtversicherungen immer wichtiger.

Verschiedene Haftpflichtpolicen
So vielfältig wie die Haftpflichtrisiken sind die verschiedenen Versicherungspolicen. Dies gilt sowohl für den privaten Bereich, als auch für Unternehmen. Im privaten Bereich sind z. B. bekannt: Privat-, Auto-, Fahrrad-, Boots-, Luftfahrzeug-, Gebäude- und Bauherrenhaftpflichtversicherungen.

Für Unternehmen gibt es:
Berufshaftpflichtversicherungen, die Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen in erster Linie vor Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden schützen (mehr)
Betriebshaftpflichtversicherungen, die bei Industrie- und Handelsunternehmen vor allem Ansprüche wegen Personen und Sachschäden abdecken (mehr)
Besondere Haftpflichtpolicen z.B. für Personalvorsorgestiftungen, bei Wertpapieremissionen oder zum Schutz vor Arbeitnehmerklagen (mehr)

Notwendige juristische Unterstützung
Haftpflichtversicherungen sind in gewisser Art „all-risk“ Policen. Als Versicherungsgegenstand wird meistens pauschal die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten in einer bestimmten Eigenschaft (z.B. als Autohalter oder als Anwalt) genannt. Der genaue Deckungsumfang wird erst durch Ausschlüsse einerseits und Deckungserweiterungen andererseits geformt. Deshalb sind die genaue Analyse und Gestaltung des „Kleingedruckten“ in Haftpflichtpolicen besonders wichtig. Dabei und zur Behandlung von Schadenfällen sind juristische Kenntnisse unerlässlich, so dass viel mehr als in anderen Versicherungssparten die Zusammenarbeit mit einem internen oder externen Juristen notwendig ist.